Der beste Freund des Menschen, der Hund, muß laut gesetzlichen Vorgaben versichert sein. Es steht jedem Hundebesitzer frei, in welcher Höhe und bei welchem Unternehmen er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt. Wichtig ist, daß im Schadensfall die entsprechende Summe des Schadens an den geschädigten bezahlt wird. Eine normale private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Kleintiere wie Katzen und Vögel auf und reicht daher nicht aus.
Versicherungsschutz
Wenn man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist man nicht nur als Tierhalter versichert, sondern auch diejenigen, die das Tier in Abwesenheit des Tierhalters betreuen. Diese sind:
- Familienmitglieder
- Freunde
- Bekannte
- Nachbarn und andere.
Auch wenn man seine Pflichten verletzt, und seinen Hund trotzdem ein Leinenzwang besteht ohne die Leine laufen läßt, ist man versichert und die Versicherung kommt für Schäden an Dritten auf. Hier unterscheidet das Versicherungsunternehmen allerdings, ob der Tierhalter mutwillig gegen die Vorschriften der Versicherung verstoßen hat.
Eine besondere und Versicherung benötigen sogenannte Listenhunde, die eher als Kampfhunde bekannt sind. Bei diesen Rassen besteht ein erhöhtes Grundrisiko, daß die Tiere Dritten Schaden zufügen können. Hier ist der Besitzer in der Beweispflicht, daß das Tier nicht bösartig ist. Hier besteht zwingende Maulkorb- und Leinenpflicht, um von vornherein Schäden auszuschließen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde ist freiwillig,
sollte aber dennoch abgeschlossen werden. Hier sollte darauf geachtet werden, daß auch Reiter, die sich das Pferd nur ausborgen von der Versicherung abgedeckt sind. Die Versicherungen decken nur Sach- und Personenschäden von dritten ab und nicht die Schäden am Körper des Tierhalters. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht bei Hunden, als auch bei Pferden.
Egal, für welches Tier man eine Versicherung abschließt, man sollte vor dem Abschluß unbedingt die Preise vergleichen und das nicht nur bei dem Preis selbst, sondern auch bei den Leistungen und vor allen Dingen die Deckungssumme des Versicherers.
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